Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Besondere Umstände erfordern besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Arbeitsplätzen in der Enge mit Absturzgefahr. Der Gesetzgeber verlangt, dass jeder seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und die Rettung verunfallter Personen regelmäßig unterweisen muss. 

Neben der Anwendung ist auch die regelmäßige fachgerechte Prüfung der Gerätschaften entscheidend. Entsprechend befähigte Personen zur Prüfung von PSA gegen Absturz sind gemäß DGUV-Grundsatz 312-906 verantwortlich. 

Eine Person passt einen Klettergurt an, während sie ein blaues Hemd trägt und vor einer grauen Ziegelwand steht.

PSA Workshop mit oder ohne Rettungsübung

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