LKW-Ladekran

Schulung zur sachkundigen Person gem. § 3 ABS. 3 BETRSICHV. 

LKW-Ladekrane sind anspruchsvolle technische Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Krankonstruktion. 

Ein weißer LKW mit einem roten Kranarm.

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