Befähigte Person

Alle Arbeitsmittel im Unternehmen sollten regelmäßig überprüft werden. Diese Prüfungen dürfen nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Für die Schulung zur befähigten Person nach § 10 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind wir der qualifizierter Partner an Ihrer Seite. 

Person in gelbem Sicherheitshelm und reflektierender Weste hält ein Tablet in industrieller Umgebung.

Befähigte Personen

Wir schulen folgende befähigte Personen aus:

Termine

Termine nach Anfrage