Brücken- und Portalkran

Die UVV BGV D6 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Sie erhalten im Rahmen der Schulung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und in Form von praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Kranen vermittelt. 

Ein gelber Kranhaken hängt an mehreren Stahlseilen vor einem klaren Himmel und einem Gebäudedach.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Praktische Ausbildung

Termine

Termine nach Anfrage